Die forensische Zahnmedizin - eine forensische Wissenschaft
Ein Interdisziplinärer Arbeitskreis stellt sich vor
von Klaus Rötzscher †, Speyer
und Claus Grundmann, Duisburg
Von zunehmender Bedeutung in der vertraglichen Beziehung zwischen Zahnarzt und Patienten sowie in zivil- und strafrechtlichen Prozessverfahren mit zahnärztlichen Inhalten sind juristische Kenntnisse, die es ermöglichen bestehende Unsicherheiten zu verringern, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und als Sachverständiger bzw. Gutachter dem Gericht medizinische Sachverhalte zu interpretieren. Dies ist bei der steigenden Anzahl von Haftpflichtprozessen für alle Beteiligten unerlässlich.
Die notwendigen Voraussetzungen für die zahnärztliche Gutachtertätigkeit fehlen im zahnärztlichen Lehrplan der deutschen Universitäten. Jeder Zahnarzt kann als Zeuge, als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger aufgefordert werden vor Gericht tätig zu werden (keineswegs nur die wenigen dafür ausgebildeten Rechtsodontologen). Er wird zum Sachverständigen bestellt ohne auf diesem Grenzgebiet Erfahrungen und Kenntnisse haben zu müssen. Dies kann dazu führen, dass Gutachten an gesetzlichen Bestimmungen oder an den in der Rechtsprechung erarbeiteten Begriffen vorbeigehen.
Ein Zahnarzt kann als Zeuge oder sachverständiger Zeuge zu Fragen vernommen werden, die für die Juristen von Bedeutung sind und ohne die Fachkompetenz nicht zu beantworten wären. Der Zahnarzt sollte, wird er zum Sachverständigen bestellt, ebenso wie der Zahnarzt, der den Auftrag zu einem schriftlichen Gutachten übernimmt, neben seiner Fachkunde die juristischen Grundlagen hierfür beherrschen. Da jeder Zahnarzt im Rahmen vertraglicher oder allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen zur Erstattung von Gutachten verpflichtet werden kann, muss er sich - solange sein Ausbildungsplan dies nicht einschließt – in eigener Initiative mit den Grundzügen der gerichtlichen Begutachtung zumindest in den Sozialrechtszweigen, im Haftpflichtrecht und in dem gänzlich abgegrenzten Arzthaftungsrecht vertraut machen.
Als Konsequenz ist es notwendig, dass sich jeder Zahnarzt über bestimmte Dinge des Zivil- bzw. Strafrechtes informiert und sich Kenntnisse auf diesem Gebiet aneignet, die es ihm ermöglichen Komplikationen in seiner Tätigkeit als Zahnarzt zu begegnen, zu minimieren bzw. sie überhaupt zu vermeiden.
Um dem Zahnmediziner die Möglichkeit einzuräumen sich mit den theoretischen medizinischen und rechtlichen Grundlagen bekannt zu machen, fand am 29.Oktober 1976 in Stuttgart anlässlich der 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferhellkunde (DGZMK) unter der Ägide von Prof. Dr. Dr. Werner Hahn, Kiel, und Dr. Georg Gürnpel, Hamburg, beide Vorstandsmitglieder der DGZMK, die konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Arbeitskreises Forensische Odonto- Stomatologie statt, der die DGZMK und die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) verbindet. Er weist wie jeder andere interdisziplinäre Arbeitskreis der DGZMK auf die vielfältigen Verbindungen der Zahnmedizin zu den anderen medizinischen Fachbereichen hin.
Aktuelles
DGMKG meets DGZMK
45. Jahrestagung
47. Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS)
Die 47. AKFOS Jahrestagung findet am 12. Oktober 2024 im Hotel Hilton Mainz statt.
Zeitpunkt, Räumlichkeit, Anmeldung und Programm Können Sie unter dem Reiter -Jahrestagung- einsehen.